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   SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10 ER   

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https://dejure.org/2010,54324
SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10 ER (https://dejure.org/2010,54324)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05.02.2010 - S 8 SO 19/10 ER (https://dejure.org/2010,54324)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - S 8 SO 19/10 ER (https://dejure.org/2010,54324)
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  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10
    Dann ist ggf. auf der Grundlage einer an der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde, Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes in summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, 29.07.2003, Az.: 2 BvR 311/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 B 51/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10
    Dies reicht auch nach der Ansicht des 20. Senats des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.07.2008, Az. L 20 B 51/08 SO ER und Beschluss vom 26.02.2009, Az. L 20 B 158/08 SO) nicht aus.
  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2000 - 3 L 2178/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Sozialhilfe; Ausgestaltung der

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10
    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000, Az.: 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003, Az.: 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17.05.2005, Az.: L 12 B 11/05 AS ER).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2003 - 2 L 2994/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung ergänzender

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10
    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000, Az.: 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003, Az.: 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17.05.2005, Az.: L 12 B 11/05 AS ER).
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